Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebotes,
jeder Bestellung und jeden Vertrages mit der GetWeb’d GmbH, im folgenden „Agentur“
genannt.
(2) Diese AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte
des Auftraggebers, im folgenden „Kunde“ genannt, mit der Agentur, ohne dass es eines
erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
(3) Es gelten ausschließlich die AGB der Agentur. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag vom
Kunden abweichend von den Bedingungen der Agentur bestätigt wird, selbst wenn die
Agentur nicht widerspricht. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Sie von der
Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
§ 2 Angebote
Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich sowie bis zum 10. Werktag
nach dem Ausstellungsdatum befristet.
(1) Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem gesondert definierten Leistungsumfang.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande oder
durch eine Auftragsbestätigung der Agentur, sowie die Unterschrift des Kunden unter dem
Vertrag zwischen Kunden und Agentur oder durch Bezahlung der ersten Teilrechnung.
(3) Die an die Agentur erteilten Aufträge gliedern sich unter anderem in Konzeption und
Erstellung von Internet und Softwareprodukten sowie Beratungsleistungen einerseits und
den dazugehörigen Serviceleistungen, insbesondere nachfolgende Änderungen und
Aktualisierungen, andererseits. Alle (auch die hier nicht erwähnten) Bereiche sind jeweils
Gegenstand eigener Verträge.
(4) Die Agentur führt entsprechend der im Auftrag vereinbarten Leistungsmerkmale durch.
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags notwendige Fremdleistungen zu
bestellen. Der Auftraggeber wird von der Agentur auf Verlangen darüber informiert.
§ 3 Nebenabreden
(1)Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Etwaige
Abweichungen vom Vertragsformular gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von der
anderen Partei ausdrücklich bestätigt werden. Andernfalls gilt der vorgedruckte
Vertragsentwurf. Die Beweislast für die Wirksamkeit der in das Formular nachträglich
aufgenommenen Individualvereinbarung trägt derjenige, der sich auf die Vereinbarung
beruft.
§ 4 Lieferfristen
(1) Die von der Agentur genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
(2) Die Lieferfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferdatum. Bei
durch den Kunden gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Lieferzeit nach
dem Datum der Änderungsbestätigung.
(3) Soweit von der Agentur nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener
Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, ist diese berechtigt, die
Vertragsleistung/Restleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zu diesen von der Agentur nicht zu vertretenden
Umständen gehören insbesondere behördliche Maßnahmen und Streik sowie die
Nichteinhaltung abgesprochener Fristen durch den Kunden.
§ 5 Änderungen der Software
(1) Änderungen der Software durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Agentur.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen der Agentur verpflichtet, Änderungen und Ergänzungen der
Software aufzunehmen, die der Verbesserung der Software dienen.
(3) Ein Verstoß des Kunden gegen die Absätze (1) und (2) befreien die Agentur von ihren
Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die mit der Agentur vereinbarten Werkverträge/Dienstverträge werden grundsätzlich auf
unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie
eine Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich grundsätzlich auf 12 Monate,
sofern im Vertragsformular nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von
einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden, sofern
im Vertragsformular nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde.
(3) Der Vertrag kann von beiden Seiten fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden,
wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur
vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden
kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die
Kündigung in jedem Falle erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist
oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, auch wenn diese entbehrlich erscheint. Der
Berechtigte kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen, nachdem er vom
Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) In der fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund in nachvollziehbarer Weise
anzugeben, andernfalls ist die fristlose Kündigung unwirksam. Die fristlose Kündigung kann
nicht im Nachhinein auf andere Kündigungsgründe gestützt werden.
(5) Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils
automatisch um 12 Monate, oder – sofern eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart
worden ist – um den Zeitraum dieser verlängerten Mindestvertragslaufzeit.
(6) Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Die elektronische Form (§
126a BGB) ist ausgeschlossen.
(7) Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen
Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in
diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der
Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt.
(8)Sollte in dem Änderungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, so
gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, welche zum Zeitpunkt der Änderung
wieder von neuem beginnt, und zwar einheitlich für die Änderung wie auch den
ursprünglichen Vertragsinhalt.
(9)Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer
Frist von einem Monat zum Ende der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden
Monats zu.
§ 7 Mängelanzeigen
(1) Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung – soweit eine solche im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist – erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb
von 14 Tagen nach Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.
(2) Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel
hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 3
Monaten nach Übergabe/Ablieferung, schriftlich zu rügen.
(3) Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger
vollständig zu sichern.
(4) Bei einer Versäumung der in Absatz (1) und (2) bestimmten Rügefrist kommt eine
Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
§ 8 Nachbesserung
(1) Ist die Leistung der Agentur mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so
ist die Agentur zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(2) Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) verlangen.
(3) Solange die Agentur ihrer Verpflichtung zur Behebung von Mängeln nachkommt, hat der
Kunde nicht das Recht zur Minderung oder Wandelung.
§ 9 Verzug durch die Agentur
(1) Wird eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die die Agentur zu vertreten hat, um mehr
als 1 Woche überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 4
Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, bei staatlichen
Maßnahmen sowie bei Streik, Aussperrung und Aufruhr. Dies gilt auch, wenn die Umstände
bei Subunternehmern oder Partnern der Agentur eintreten.
§ 10 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Agentur, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragshandlungen, aus
Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der
einfach fahrlässigen Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht
durch die Agentur, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen.
(2) Speziell für Datenverluste aufgrund höherer Gewalt oder Datenentwendung aufgrund
Zugriffs Dritter, die durch die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen nicht abgewendet werden
können, wird keine Haftung übernommen.
(3) Die Agentur haftet nicht für die rechtmäßige Verwendung des Produktes oder Teilen
hiervon nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. Der Kunde sichert zu, dass durch den
Einsatz des Produktes und die Einbindung von Inhalten weder Rechte Dritter verletzt noch
gegen geltendes Recht der BRD verstoßen wird.
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm freigegebenen, an den
Leistungserbringer übergebenen Materialien, insbesondere Texte, Bilder und Ton. Soweit
der Kunde für die Erbringung der Leistung durch die Agentur Materialien zur Verfügung
stellt, sichert der Kunde zu, dass diese Materialien Dritte nicht in ihren Rechten verletzen
und stellt die Agentur diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.
§ 11 Betriebsstörungen
Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder Streik berechtigen die Agentur
zum Rücktritt von dem noch nicht erfüllten Vertrag.
§ 12 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 13 Externe Kosten
Externe Kosten für zum Beispiel Modelle, Locations, externe Dienstleister, Stockmaterial,
Reisekosten, Software, Musik, Lizenzgebühren, Werbeausgaben etc. sind im jeweiligen
Projekt vom Kunden zu bezahlen.
§ 14 Preiserhöhungen
(1) Alle Preise gelten (wenn im Angebot nicht explizit anders vereinbart) vom Tage des
Vertragsschlusses an 6 Monate. Danach können durch Lohnerhöhungen sowie durch
Gesetzesänderungen (insbesondere Erhöhung der Umsatzsteuer) bedingte
Kostensteigerungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weitergegeben werden.
(2) Falls sich aus Sicht der Agentur eine veränderte Kostensituation ergibt, behält sie sich
das Recht vor, einen geschlossenen Service-Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende
des Monats zu kündigen und dem Kunden ein neues Angebot zu unterbreiten.
§ 15 Rechte an erstellten Produkten und Dienstleistungen
(1) Die Agentur besitzt alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Produkten und
Dienstleistungen. Eine Weitergabe, auch in veränderter Form, bedarf der schriftlichen und
ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
(2) An Gestaltungskonzepten und -entwürfen werden dem Kunden nur Nutzungsrechte
eingeräumt. Alle übrigen Rechte verbleiben bei der Agentur.
(3) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Software aber auch allen weiteren Produkten
und Dienstleistungen und den zugehörigen Unterlagen um rechtlich geschützte
Gegenstände und Betriebsgeheimnisse handelt und verpflichtet sich, sämtliche Rechte der
Agentur bzw. Dritter an den erworbenen Produkten (z.B. Eigentum, Patente, geistiges
Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte) zu respektieren und alles zu unterlassen, was
diese Rechte verletzen könnte.
(4) Das Urheberrecht für alle Scripte, Programme, Quellcodes, Grafiken und Texte bleibt
auch nach dem Verkauf bei der Agentur. Bei verschlüsselten Formen des Quelltextes, z.B.
bei kompilierter Software, darf der Quelltext nicht dekompiliert, disassembliert oder
anderweitig entschlüsselt werden.
(5) Sollte der Kunde den Quelltext des Produktes ändern und durch das Überschreiben
durch ein Update oder durch Einwirken Dritter ein Fehler entstehen, ist die Agentur in
keinem Falle haftbar.
(6) Die Agentur ist berechtigt, das erstellte Produkt oder Dienstleistungen für Werbungs- und
Vermarktungszwecke einzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung in
Werbeprospekten, im Internet, sowie die Veröffentlichung über Fernseh- und
Rundfunksender. Der Agentur steht es dabei frei, Textauszüge und Markennamen, sowie
Bilder und Logos zu verwenden, an denen der Kunde die Urheberrechte besitzt,
ausgenommen der Fall, dass dies der Agentur vom Kunden schriftlich untersagt wurde.
(7) Eine Quellcode-Hinterlegungsregelung kann ggf. gesondert vereinbart werden. Die
Kosten für eine derartige Hinterlegung trägt der Kunde.
(8) Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner
gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Agentur ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
§ 16 Beratung des Kunden
(1) Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten
als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website und andere Dienstleistungen nach
dem aktuellen Stand der Technik zu beraten.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die überlassene Software, die zugehörigen Unterlagen sowie
sämtliche Informationen, die er im Laufe dieser Geschäftsbeziehung über die Agentur erhält,
geheim zu halten.
(2) Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung schließt auch die Pflicht ein, durch
geeignete Schritte zu gewährleisten, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung von seinen
Mitarbeitern und sonstigen Personen, deren er sich zur Abwicklung seiner
Geschäftsbeziehung mit der Agentur bedient, gewahrt wird.
§ 18 Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
(1) Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und der Agentur gelten die im Namen des
Kunden auftretenden Ansprechpartner, insbesondere die im Vertragsformular namentlich
genannten Personen als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und
entgegenzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Agentur erstellten Leistungen
sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu
prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch
die Agentur im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf
Urheber‑, Jugendschutz‑, Teledaten‑, Presserecht und das Recht am eigenen Bild.
(2) Der Kunde stellt der Agentur die für die entsprechenden Leistungen notwendigen
einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde
verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte
für die mit der Leistung verbundenen Zwecke eignen, ist die Agentur nicht verpflichtet.
(3) Der Kunde stellt die Agentur diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf
beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit
Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle
notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante
Umstände hinzuweisen, die der Agentur unbekannt sind.
(5) Es besteht jedoch keine Verpflichtung von der Agentur die Richtigkeit der vom Kunden
angegebenen Informationen zu prüfen, z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes
EDV-System, beabsichtigte Hardware-Umstellungen, ‑Erweiterungen oder weitere web- und
hardwaretechnische Aspekte.
(6) Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde der Agentur grundsätzlich auch
unmittelbaren Zugang zu den von der Agentur zu bearbeitenden Internetseiten,
Content-Management-Systemen, Shopsystemen, Werbekonten, Warenwirtschaftssystemen
und sonstigen Accounts zu gewähren.
(7) Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen oder die
Zugangsdaten nicht innerhalb einer angemessenen Frist übermitteln, kann er die von der
Agentur empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden
zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen von der Agentur daraufhin zu
überprüfen, inwieweit diese die Rechte Dritter beeinträchtigen, sei es in urheberrechtlicher,
wettbewerbsrechtlicher oder strafrechtlicher Hinsicht.
(9) Im Falle der Nichtbeachtung dieser Pflicht wird der Kunde die Agentur auch von
sämtlichen Anwalts- und Gerichtskosten die aus der dieser Pflichtverletzung resultieren
freistellen.
(10) Die Optimierungsmaßnahmen von der Agentur setzen voraus, dass nicht parallel
anderweitige Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden, da dies regelmäßig zu
unerwünschten Ergebnissen führt. Der Kunde verpflichtet sich daher, von anderweitigen
Optimierungsmaßnahmen abzusehen.
(11) Der Kunde ist ausschließlich für den Inhalt seiner Webpräsenz (wie z.B. Webseite,
Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich.
§ 19 Vergütung
(1) Alle Angebote und Preise gelten – falls nicht explizit anders angegeben – netto zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
(2) Die Anfertigung von Entwürfen, Konzepten, Plänen und sämtlichen sonstigen
Tätigkeiten, die die Agentur bei der Konzeption und Erstellung von Produkten und
Dienstleistungen für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes
vereinbart wurde.
(3) Sofern vereinbart werden dem Kunden auf Wunsch Materialien und Daten, die nicht zum
Umfang des verwendungsfähigen Produkts gehören, gegen eine gesondert in Rechnung
gestellte Vergütung zur Verfügung gestellt.
(4) Umarbeitungen oder Änderungen des Produkts, die den bei Vertragsschluss
vereinbarten Rahmen überschreiten, sowie eingekaufte Fremdleistungen werden nach dem
jeweiligen Aufwand gesondert berechnet. Gleiches gilt für Service- und Dienstleistungen, die
den Rahmen des abgeschlossenen Service-Vertrags überschreiten.
(5) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes oder der Dienstleistung oder
Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anders
vereinbart wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er von der
Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so ist diese berechtigt, angemessene
Abschlagszahlungen zu fordern. Bei Erarbeitung umfangreicher Konzeptionen ist die
Agentur, bis zu 50% der dafür vereinbarten Vergütung im Voraus in Rechnung zu stellen.
(6) Werden der Agentur nach Annahme eines Auftrages Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden nachweisbar zweifelhaft erscheinen lassen, so ist sie nach
ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder
Sicherheitsleistung zu leisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn gegen den Käufer
Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt wird oder eine negative Schufa- oder Creditreform Auskunft o.ä.
vorliegt.
(7) Die Software oder Produkte der Agentur bleiben solange Eigentum der Agentur bis der
vollständige Rechnungsbetrag ausgeglichen ist, d.h. die Rechnung vollständig bezahlt ist.
§20 Copyright & Referenznennung
(1) Bei der Webentwicklung durch die Agentur räumt der Kunde der Agentur das Recht ein,
ihr Agenturlogo und/oder die namentliche Nennung an geeigneter Stelle der neuen Website
des Auftraggebers einzubinden (z.B. Impressum und Footer) und beide Websites via
Backlink zu verknüpfen/verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie
Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt
insbesondere auch für die im Programmcode (Quellcode, CSS, JavaScript)angebrachten
Hinweise auf den Urheber/die Agentur.
(2) Die Agentur behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als
Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Die Agentur darf
ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder
auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann im Voraus ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen.
§ 21 Abtretungsverbot
Eine Abtretung der Rechte und/oder Übertragung der Verpflichtungen des Kunden, aus
einem mit der Agentur geschlossenen Vertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der
Agentur nicht zulässig.
§ 22 Vertragspartnerwechsel
Die Agentur ist berechtigt, die sich aus einem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf
einen Dritten zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung hat der Kunde das Recht,
von dem Vertrag zurückzutreten.
§ 23 Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso der
Verzicht auf die Schriftform selbst. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn Änderungen oder
Ergänzungen zu diesem Vertrag als solche bezeichnet, schriftlich abgefasst und von beiden
Parteien rechtsverbindlich unterzeichnet sind.
§ 24 Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in D-59494 Soest.
(2) Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen und Entwürfen an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
§ 25 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Arnsberg (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für alle
Fälle, in denen kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
§ 26 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen sollen angemessene und rechtlich wirksame Regelungen
gelten, welche dem mit den unwirksamen Bestimmungen von den Vertragsparteien
beabsichtigten Erfolg wirtschaftlich am nächsten kommen.